Voraussetzungen:
- Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache oder verkürzte bzw. unverkürzte Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen
- Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen gemäß § 15 IntV und erweiterte Zulassung zu Berufssprachkursen erforderlich
- muttersprachliche Kompetenz der Sprache Deutsch (mindestens C1)
- Unterrichtserfahrung in Alphabetisierungs-, Integrations- und/oder Berufssprachkursen min. A1/A2 und B1/B2
- gute Kenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- hohe soziale und interkulturelle Kompetenz
Was wir uns wünschen:
Da wir telc Lizenzpartner sind, wären Prüfer- und/oder Bewerterlizenzen in Deutsch wünschenswert, können aber im Rahmen von Weiterbildung noch erworben werden.