Die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Endbenutzer der Software und der Creos Lernideen und Beratung GmbH, Herforder Str. 22, D-33602 Bielefeld (nachfolgend „Creos“). Bitte lesen Sie diese Vereinbarung vor dem Erwerb der Software sorgfältig durch. Mit dem Erwerb der Software gelten die nachfolgenden Bestimmungen als verbindlich vereinbart.
1. Urheberrecht
Das vorliegende Softwareprodukt einschließlich etwaiger Handbücher, Anleitungen und / oder anderweitiger Informationsmaterialien ist urheberrechtlich geschützt. Ein in der Software vorhandener Kopierschutz, ein Urheberrechtsvermerk, eine in ihr aufgenommene Registrierungsnummer
oder sonstige, der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt werden
2. Lizenzvereinbarung
Creos räumt dem Endbenutzer der Software, soweit nicht anders bestimmt, ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Software zu nutzen.
Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, berechtigt der Erwerb dieser Lizenz den Endbenutzer nicht dazu, die Software zu vertreiben, zu vermieten, die Software zu verändern, zu dekompilieren, anzupassen, zu übersetzen oder zu reenginieren.
Das Nutzungsrecht ist auf das konkret erworbene Softwareprodukt in seiner jeweiligen Version beschränkt und erstreckt sich nicht auf Nachfolgeversionen der Software.
Die Lizenzvereinbarung gewährt kein Recht, Dritten eine Unterlizenz oder das Recht der Nutzung an der Software einzuräumen. Creos behält sich alle weitergehenden Rechte, insbesondere Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte vor.
3. Lizenzarten
3.1 Education / Professional
Diese Lizenzart ist für Bildungseinrichtungen mit öffentlichem Träger und Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl unter 1000 Mitarbeitern bestimmt.
3.2 Enterprise
Diese Lizenzart ist für Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 1000 Mitarbeitern oder privaten Bildungseinrichtungen, die die Software im Rahmen ihrer Wertschöpfung einsetzen bestimmt.
4. Gewährleistung
Creos ist in keiner Weise verantwortlich für Mängel oder Schäden, die durch eine Veränderung der Software oder aufgrund der Nutzung der Software in Verbindung mit anderen als der empfohlenen oder bestimmungemäßen Hardwarekonfiguration, Software-Plattform oder dem empfohlenen Betriebssystem entstehen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Rechtsstreitigkeiten ist Bielefeld.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dann zu vereinbarende, dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner entsprechende Bestimmung. Die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung kann unter https://www.creos.de/lizenzbestimmungen/ eingesehen und ausgedruckt werden.
Stand: November 2019