Allgemeine Geschäftsbedingungen

image

1. Inhalt und Form der Individualverträge
Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen, insbesondere Aufgabenstellung, Vergütung, Dauer, Fristen, Mitwirkung des Kunden usw. entsprechen den Bestimmungen der Individualverträge. Die Individualverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden gelten nur, wenn Creos Lernideen und Beratung GmbH (im Folgenden Creos) sie binnen drei Werktagen schriftlich bestätigt.

2. Vertragsgrundlagen
Jeder Vertrag mit Creos kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht Vertragsbestandteil.
Sämtliche Preisangaben in Anzeigen, Katalogen, Preislisten, elektronischen Medien oder in schriftlich bzw. mündlich übermittelter Form sind freibleibend. Alle in den Individualverträgen vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Nur öffentlich zugängliche Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders verzeichnet, als Abholpreise einschließlich der vom Gesetzgeber vorgesehenen Mehrwertsteuer.
Bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. in die EU wird die geltende Umsatzsteuer ausgewiesen. Kunden mit dauerhaftem Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet. Unter Angabe einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer werden gewerbliche Kunden mit Sitz innerhalb der EU außer der Bundesrepublik Deutschland umsatzsteuerfrei beliefert.

3. Datenschutz
Alle für die Durchführung dieses Vertrages notwendigen Kundendaten werden von Creos verarbeitet und gemäß den Vorschriften der EU DSGVO behandelt. Die anzuwendenden Regelungen im Einzelnen finden sich in dem Dokument: Datenschutzerklärung [ PDF ] (Stand: 07/2020). Falls Im Rahmen der Leistungen von Creos Zugriff auf personenbezogene Daten eines Kunden notwendig ist (z.B. im Rahmen der Wartung), wird mit dem Kunden ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der die Vorgehensweise gemäß DSGVO sicherstellt.

4. Leistungen von Creos
Creos erbringt seine Leistungen durch Angestellte oder freie Mitarbeiter. Die Leistungen beziehen sich entweder auf E-learning Bedarfe, wie Learning Management Software, mediale Lerninhalte, Programmierdienstleistungen, Softwareprodukte Dritter und Beratungen oder sind klassische Bildungsdienstleistungen wie Lehrgänge, Seminare, Coachings, Workshops, Bildungsprojekte im Allgemeinen und Raumvermietungen.

5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die Creos kostenlos erbracht werden. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der Creos bei deren Tätigkeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung zur Erbringung einer vereinbarten Leistung.
Datenträger, Daten oder Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwand¬frei sein. Ist dies nicht der Fall, so gelten die Haftungsregeln gemäß Ziffer 9 entsprechend auch für den Kunden.
Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet Creos die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird Creos stets bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

6. Software und E-Learning Dienstleistungen
Der Kunde ist berechtigt, gemäß dem Vertrag, das Ergebnis der von Creos durchgeführten Arbeiten (einschließlich aller Berichte, Programme und sonstigen ausgearbeiteten Unterlagen und Aufzeichnungen) innerbetrieblich zu nutzen, soweit im Einzelvertrag keine weiterreichende Nutzung vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Vervielfältigung, es sei denn, die Vervielfältigung ist zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich, Veränderung und/oder entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der von Creos produzierten Software.
Creos kann dem Kunden Teilleistungen, insbesondere die Vorlage einer schriftlich ausgearbeiteten Konzeption und alle sonstigen in sich abgeschlossenen Phasen zur Erfüllung des Vertrages zur Abnahme vorlegen. Der Kunde ist dann für die unverzügliche Abnahme verantwortlich. Eine Verweigerung der Abnahme kann nur unter schriftlicher Angabe wesentlicher Mängel erfolgen. Werden diese nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage vorgebracht, so gilt die Abnahme als erteilt.
Creos wird alle Datenträger und Programme frei von Mängeln bereitstellen und sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten und mit der notwendigen Sorgfalt auf Computerviren prüfen. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Computerviren entstehen, haftet Creos nur gemäß Ziffer 9. Gelieferte oder implementierte Ware / Software verbleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung im Eigentum der Creos oder des Software Lieferanten.

7. Bildungsdienstleistungen und Seminare
Anmeldungen müssen schriftlich (per E-Mail, Post, Telefax oder Internetanmeldung) bei der Creos erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Creos sendet nach erfolgter Bestellung durch den Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, ist die Seminarteilnahme verbindlich, sobald sie von der Creos bestätigt wurde.

Es entstehen keinerlei Kosten, wenn der Kunde bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % des vereinbarten Preises ohne Aufwendungen erhoben. Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Seminarbeginn ist der volle Preis zu entrichten. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers. Ersatzteilnehmer sind herzlich willkommen, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. In diesem Fall entfallen eventuelle Stornogebühren.

Creos behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Referenten, höherer Gewalt o.ä.) auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung, jedoch spätestens 5 Werktage vor Seminarbeginn, die Durchführung der Seminarleistung zu verschieben oder abzusagen. Die betreffenden Kunden/ Teilnehmer werden umgehend informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers oder Bestellers (auch ein Ersatz von Reise-, Storno- oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall) bestehen nicht.

Creos ist berechtigt, inhaltliche und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese das Ziel des Seminars nicht dem Wesen nach ändert. Zudem ist Creos berechtigt, Referenten im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Soweit dem Kunden/der Kundin Unterlagen, Skripte oder sonstige Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht. Ohne ausdrückliche Genehmigung von Creos dürfen sie weder ganz noch in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Online-Seminare und Unterweisungen unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Sie dürfen nur entsprechend der Lizensierung genutzt werden. Ihr Inhalt darf nicht kopiert, vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

8. Zahlungsbedingungen
Unternehmen, Behörden und anerkannte Institutionen werden auf Basis offener Rechnungslegung mit Zahlungsziel beliefert. Es besteht außerhalb getroffener Vereinbarungen kein Anspruch auf offene Rechnungslegung oder Skontierung von Rechnungsbeträgen.
Die Zahlungsmöglichkeiten über den Online-Shop lauten: Vorkasse, Paypal, oder Abbuchung über eine Kreditkarte (Master- Card, VISA oder American Express).

9. Gewährleistung und Haftung
Creos (einschließlich deren Erfüllungsgehilfen) haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt sowie für leicht fahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten jeweils beschränkt auf das vereinbarte Leistungsentgelt.
Bei Programmierleistungen oder Softwareprodukten hat der Kunde/die Kundin bei Feststellung eines Mangels ein Recht auf Mängelbeseitigung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte eine Beseitigung der Mängel oder eine Ersatzlieferung unmöglich sein, nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen oder fehlschlagen, hat der Kunde / die Kundin einen Anspruch auf Rücktritt vom Auftrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln (Gewährleistungsfrist) beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung, wobei im Falle des arglistigen Verschweigens die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

10. Vertraulichkeit
Creos verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vetrags zu verwenden und selbige zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gelten nicht für Konzeptionen, Ideen, Wissen und Techniken, die sich auf Softwareleistungen beziehen oder für Daten die der Creos bereits bekannt waren oder außerhalb des Vertragsverhältnisses bekannt waren oder bekannt werden.
Soweit nicht anders vereinbart hat Creos das Recht, den Kunden und das für den Kunden durchgeführte Projekt bzw. erstellte Produkt in Werbemaßnahmen zu nennen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Creos zu einer ordnungsgemäßen Berichterstattung und zur ggf. notwendigen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Veröffentlichungen über die erbrachten Projekt- und/ oder Produktleistungen stehen dem Kunden und Creos frei, sofern sie den Firmennamen und den Anteil des anderen Vertragspartners nennen.

11. Zahlungsverzug
Forderungen für Rechnungen mit Zahlungsziel werden an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum zur Zahlung fällig. Sollte die Forderung auch nach Ablauf der Frist einer schriftlichen Mahnung nicht ausgeglichen sein, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5.00 € erhoben, wobei sich Creos vorbehält, im Rahmen einer letzten schriftlichen Mahnung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10.00 € zu berechnen.
Sollte spätestens 30 Tage nach Ablauf der Fälligkeit kein Zahlungseingang festgestellt werden können, ist die Geldschuld während des Verzugszeitraumes mit 6 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Kostenaufwendungen durch das Inkassoverfahren sind durch den Schuldner zu tragen.
Im Falle eines Insolvenzantrages des Kunden ist Creos sofort über den entsprechenden Umstand zu informieren, soweit offene Forderungen hiervon betroffen sind.

12. Anwendbares Recht und Abschlussklausel
Alle mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträge und ihre Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Kaufvertrages als Ganzes. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bielefeld.

Stand 07/18

Keine Bildungsoption mehr verpassen:
Melden Sie sich für unseren Newsletter an!